E-Scooter für Mitarbeiter kaufen?
eder kennt ihn mittlerweile: den E-Scooter. Täglich kann man Menschen auf den Straßen mit E-Scootern herumfahren beobachten oder sie am Straßenrand abgestellt sehen.
Obwohl es diese Scooter in Deutschland noch nicht ganz so lange gibt, wie in anderen Ländern, haben sie sich dennoch sehr schnell verbreitet und viele Menschen begeistert – man spart sich dadurch nicht nur, das laufen, sondern kann auch schnell zum nächsten Ziel kommen, wenn man in Eile ist.
Wären diese Scooter nicht gerade für Unternehmer eine gute Investition? Die Mitarbeiter könnten sich die letzten Wege zu Fuß sparen oder sie würden nicht erschöpft und verschwitzt kommen, wenn sie mal spät dran wären. Und wenn sie sich lohnen, worauf muss man dann beim Kauf eines E-Scooters achten?
Der Scooter dient eher dazu, kurze Strecken zu überbrücken, weshalb eine Akkulaufzeit die 30 km bis 50 km abdeckt ausreichen würde. Man sollte auf eine hochwertige Verarbeitung, sowie ein geringes Eigengewicht des E-Scooters achten, doch man sollte nicht bei der Qualität sparen! Neben dem Eigengewicht ist auch das Gewicht des Fahrers, samt Taschen oder sonstigen Dingen, die man bei sich trägt, für die Sicherheit von großer Bedeutung, weshalb der E-Roller ein Maximalgewicht von etwa 100 kg problemlos zulassen sollte.
Damit man überhaupt dazu berechtigt ist, mit dem Scooter auf der Straße zu fahren, gibt es einige wichtige Bestimmungen, die eingehalten werden müssen: Die Höchstgeschwindigkeit darf maximal 20 km/h betragen; man muss mindestens 14 Jahre alt sein, um damit fahren zu dürfen und man darf nicht auf dem Gehweg oder in einer Fußgängerzone fahren. Falls es einen Radweg gibt, darf man auf diesem fahren und falls nicht, ist man eben gezwungen auf der Fahrbahn zu bleiben. Es gibt zwar keine Helmpflicht, doch um die Gefahr von Verletzungen zu minimieren, sollte man dennoch einen Helm tragen.
Doch einige der wichtigen Regeln für den E-Scooter sind in Deutschland, dass es eine Klingel, ein Vorder- und Rücklicht und zwei voneinander unabhängige Bremsen geben muss. Dazu muss der Scooter auch genehmigt und versichert sein. Beim Kauf ist es dabei besonders wichtig, mit dem Händler zu prüfen, dass der Scooter eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrtbundesamt hat und die Forderungen für die Zulassung erfüllen kann.
Der E-Scooter wird als Kraftfahrzeug eingestuft, weshalb dieselben lohnsteuerlichen Regelungen wie bei einem Elektrofahrzeug gelten. Für den Unternehmer gibt es dabei verschiedene Möglichkeiten, den E-Scooter sinnvoll zu versteuern.
Zum einen kann der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter den Scooter zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen. Dabei wird der geldwerte Vorteil mit monatlich einem Prozent der halben unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers berechnet. Der Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte wird hierbei ebenfalls beachtet: Das wären 0,03 Prozent der halben unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers pro Entfernungskilometer.
Als Beispiel betrachten wir diese Rechnung:
Preis eines Scooters = ca. 1750€
Hälfte des Bruttolistenpreises = 875€ (abgerundet auf volle 800€)
Fahrt zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte = 5 km
Berechnung des monatlichen geldwerten Vorteils:
Privatfahrten: 1% von 800€ = 8€
Fahrten Wohnung bis 1. Tätigkeitsstätte: 0,03% von 800€ x 5 km = 1,20€
Beides addiert, ergibt dann schließlich den monatlich zu Versteuernden geldwerten Vorteil von 9,20€.
Eine andere Möglichkeit ist, dass der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter den E-Scooter zur Verfügung stellen, diesen aber nicht selber bezahlen möchte. Dabei gilt dann das Geldumwandlungsmodell: Der Arbeitgeber behält einen Teil des Bruttolohns und verwendet diesen für die Finanzierung des Scooters. Dabei erwirbt der Mitarbeiter den Scooter jedoch nicht, sondern erhält nur das Nutzungsrecht. Dieser umgewandelte Beitrag muss, anders als der geldwerte Vorteil aus dem Beispiel der Privatnutzung, nicht versteuert und sozialversichert werden. Allerdings ist der geldwerte Vorteil üblicherweise kleiner als der umgewandelte Betrag und man spart bei den Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Somit gibt es für Unternehmer durchaus kluge Varianten, um ihren Mitarbeitern einen E-Scooter zu beschaffen und diesen zu versteuern, doch bringt das auch wirklich etwas? Löst der Scooter wirklich Mobilitätsprobleme?
Im Grunde dient der E-Scooter zum Spaß, um schneller und ohne großen Aufwand ans Ziel zu kommen, wobei man jedoch nur auf die Fußwege verzichtet und auch wirklich nicht die Transportindustrie revolutioniert. Roller, Fahrräder oder auch E-Bikes gibt es ja auch schon. Komplett löst der Scooter das Mobilitätsproblem nicht, besonders nicht in der Innenstadt!
Häufig erreicht man mit einem E-Scooter nicht die Entfernungen, die versprochen wurden und muss diesen dann anders transportieren. Da das Schieben allerdings schwer ist und man den Scooter nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen kann, wenn dieser nicht klappbar ist, könnte das schnell ein Problem werden – besonders bei schlechtem Wetter. Außerdem entstehen durch den Scooter neue Gefahren auf den Straßen und im Verkehr, da sich einige Leute nicht an die Verkehrsregeln halten: Sie fahren unerlaubterweise zu zweit oder zu dritt auf einem Scooter oder nebeneinander, entgegen der Fahrtrichtung oder sogar betrunken.
Die E-Scooter sind eher in abgelegenen Orten sinnvoll, wo es keine guten Bus- oder Bahnverbindungen gibt oder die Haltestellen zu weit voneinander entfernt sind. In Innenstädten sorgen die Scooter bloß für mehr Verkehr oder Unfälle. Sie ersetzen zwar den Fuß- oder Radweg, doch die Pkw-Wege können sie nicht ersetzen, da man mit dem Auto immer noch vieles besser transportieren oder andere Leute mitnehmen kann.
Die E-Scooter sind besonders durch die Aufmerksamkeit in den Medien ein echter Trend geworden und sind eher ein Spaßfaktor, doch das Mobilitätsproblem verbessern oder heben sie nicht wirklich auf.
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